SCOoffice Mail Server
Endbenutzerlizenzvereinbarung


Copyright © 2003 Caldera International, Inc., d/b/a The SCO Group ("SCO"). Alle Rechte vorbehalten.


Installieren oder verwenden Sie den SCOoffice Mail Server nicht, bevor Sie diese Vereinbarung gelesen und akzeptiert haben. Indem Sie den SCOoffice Mail Server installieren oder verwenden, akzeptieren Sie diese Vereinbarung.

Wenn Sie mit dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind:

  1. dürfen Sie den SCOoffice Mail Server nicht installieren oder verwenden, und

  2. sollten Sie den SCOoffice Mail Server zusammen mit der Verpackung, allen Medien und der Dokumentation dort zurückgeben, wo Sie ihn gekauft haben. Wenn diese Rückgabe innerhalb von dreißig Tagen nach Kaufdatum erfolgt, erhalten Sie den Kaufpreis zurück.

Die Endbenutzerlizenzvereinbarung kann jederzeit geändert werden. Unter www.sco.com finden Sie eventuelle Aktualisierungen.

1. Lizenznehmer

Der "Lizenznehmer" ist die Person, das Unternehmen oder die Rechtsperson, die dieses SCOoffice Mail Server Produkt verwendet. Der Lizenznehmer muss diese Vereinbarung akzeptieren, bevor er das SCOoffice Mail Server Produkt installiert oder verwendet.

2. SCOoffice Mail Server Produkt

Das "SCOoffice Mail Server Produkt" umfasst vier Kategorien von Computerprogrammen (Software): SCO Software, GPL Software, Artistic License Software, Other License Software. Der Begriff "Software" wird für SCO Software, GPL Software, Artistic License Software und Other License Software im Ganzen oder in Teilen verwendet.

  1. "SCO Software" besteht aus den folgenden Computerprogrammen: 1. SCOoffice Mail Server Installationstools 2. SCOoffice Mail Server Adminstrationsmanager SCOofficeMS Administrator. 3. Outlook Konfigurationstools. SCO (oder sein Lizenzgeber, falls zutreffend) besitzt die Copyrights und die geistigen Eigentumsrechte an jedem Element der SCO Software. SCO Software wird dem Lizenznehmer von SCO durch die Lizenz im folgenden Abschnitt 4 lizensiert. Wenn ein Lizenzgeber, und nicht SCO, die Copyrights und geistigen Eigentumsrechte eines Elements der SCO Software besitzt, ist die von SCO gewährte Lizenz eine Unterlizenz, die sich auf ein solches Element bezieht. Der Lizenznehmer hat kein Recht auf den Quellcode einer Software von SCO außer, und nur in dem Umfang, dass ein solcher Quellcode von SCO mit dem SCOoffice Mail Server Produkt mitgeliefert wird (in diesem Fall wird ein solcher Quellcode mit der SCO Software mitgeliefert, die von SCO gemäß der Lizenz im folgenden Abschnitt 4 lizensiert wird).

  2. "GPL Software" besteht aus den folgenden Computerprogrammen: GQ GTK-basierter LDAP-Client, zusammengestellt und koordiniert von SCO für die Aufnahme in dieses SCOoffice Mail Server Produkt. GPL Software ist nicht Eigentum von SCO. GPL Software wird von SCO an den Lizenznehmer für den Gebrauch durch den Lizenznehmer verteilt. GPL Software wird gemäß den Bedingungen der allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenz, Version 2, Juni 1991, verteilt. Eine Kopie dieser Lizenz liegt dieser SCOoffice Mail Server Vereinbarung bei. Die allgemeine öffentliche GNU-Lizenz regelt die Verwendung der GPL Software und das Kopieren, die Verteilung und die Änderung der GPL Software. Der Quellcode der GPL Software ist in der dem Lizenznehmer gelieferten GPL Software in Übereinstimmung mit den Anforderungen der GNU Public License enthalten.

  3. "Artistic License Software" besteht aus den folgenden Computerprogrammen: Perl Convert::ASN1 Modul, Perl-LDAP Modul, zusammengestellt und koordiniert von SCO für die Aufnahme in dieses SCOoffice Mail Server Produkt. Artistic License Software ist nicht Eigentum von SCO. Artistic License Software wird von SCO an den Lizenznehmer für den Gebrauch durch den Lizenznehmer verteilt. Artistic License Software wird gemäß den Bedingungen der Artistic License verteilt. Eine Kopie dieser Lizenz liegt diesem SCOoffice Mail Server Produkt bei und befindet sich im Dokument /doc/licenses/artistic.txt auf dieser CD-ROM. Die Artistic License regelt die Verwendung der Artistic License Software und das Kopieren, die Verteilung und die Änderung der Artistic License Software. Der Quellcode der Artistic License Software ist in der dem Lizenznehmer gelieferten Artistic License Software in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Artistic License enthalten.

  4. "Other License Software" besteht aus den folgenden Computerprogrammen: Berkeley Datenbank Toolkit Version 3.3.11, Berkeley Datenbank Entwicklungsbibliotheken Version 3.3.11, Cyrus SASL, Cyrus imapd, Postfix Mail Transport Agent, zusammengestellt und koordiniert von SCO für die Aufnahme in dieses SCOoffice Mail Server Produkt. Die Other License Software ist nicht Eigentum von SCO. Die Other License Software wird von SCO an den Lizenznehmer für den Gebrauch durch den Lizenznehmer verteilt. Die Other License Software wird gemäß den Bedingungen der entsprechenden Lizenzen vertrieben. Eine Kopie davon liegt diesem SCOoffice Mail Server Produkt im Verzeichnis /doc/licenses dieser CD-ROM wie folgt bei: für Berkeley Datenbank Toolkit Version 3.3.11, siehe /doc/licenses/sleepycat.txt; für Berkeley Datenbank Entwicklungbibliotheken Version 3.3.11, siehe /doc/licenses/sleepycat.txt; für Cyrus SASL, siehe /doc/licenses/cmu.txt; für Cyrus imapd, siehe /doc/licenses/cmu.txt; für Postfix Mail Transport Agent, siehe /doc/licenses/ibmpl.txt. Diese Lizenzen regeln die Verwendung der Other License Software und das Kopieren, die Verteilung und die Änderung der Other License Software. Der Quellcode der Other License Software ist in der dem Lizenznehmer gelieferten Other License Software in Übereinstimmung mit den Anforderungen dieser Lizenzen enthalten.

  5. Lizensiert, nicht verkauft. SCO Software, GPL Software, Artistic License Software und Other License Software werden nicht verkauft, sondern lizensiert und an den Lizenznehmer verteilt. Jede Bezugnahme auf den Kauf oder Verkauf des SCOoffice Mail Server Produkts bedeutet, in Bezug auf die SCO Software, einen Kauf oder Verkauf der entsprechenden Lizenz. Die Lizenzgebühren für solche Lizenzen sind im Kaufpreis des SCOoffice Mail Server enthalten. Für die GPL Software Lizenz, Artistic License Software Lizenz oder Other License Software Lizenz werden keine Gebühren erhoben, es ist jedoch eine Gebühr für die Verteilung (d. h. das Übertragen einer Kopie oder von Kopien an den Lizenznehmer) im Kaufpreis des SCOoffice Mail Server enthalten. Der Besitz von Kopien der SCO Software, GPL Software, Artistic License Software oder Other License Software wird durch die entsprechende Lizenzvereinbarung geregelt.

  6. Wartungsreleases. Alle Wartungsreleases, Fehlerbehebungen, Patches, Workaround-Lösungen, Upgrades und Updates für die oder zur SCO Software, GPL Software, Artistic License Software oder Other License Software, die von SCO oder seinen Händlern, OEMs, VARs oder anderen Wiederverkäufern dem Lizenznehmer geliefert werden, werden als Teil der SCO Software, GPL Software, Artistic License Software oder Other License Software angesehen und werden durch diese Vereinbarung und die hierin enthalten Lizenzvereinbarungen geregelt, außer eine andere Lizenzvereinbarung wird mitgeliefert oder soll für diese Wartungsreleases, Fehlerbehebungen, Patches, Workaround-Lösungen, Upgrades und Updates gelten.

3. Dokumentation

"Dokumentation" bedeutet die Online-Dokumentation und die gedruckte Dokumentation, falls vorhanden, die dem Lizenznehmer in Verbindung mit diesem SCOoffice Mail Server Produkt geliefert wird. Wann immer es der Zusammenhang vernünftigerweise erlaubt, gilt jede Referenz in dieser Vereinbarung für die SCO Software auch als Dokumentation. Die Dokumenation darf vom Lizenznehmer verwendet werden, jedoch nur in Verbindung mit diesem SCOoffice Mail Server Produkt.

4. Lizenz der SCO Software

Gemäß den anderen Bestimmungen dieser Vereinbarung, gewährt SCO dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung der SCO Software (die Lizenz). Rechte an SCO Software, die nicht ausdrücklich dem Lizenznehmer in dieser Vereinbarung gewährt werden, sind SCO vorbehalten.

5. Kopien der SCO Software

Der Lizenznehmer darf Kopien der SCO Software erstellen, vorausgesetzt, dass das gesamte SCO Warenzeichen und die Copyrighthinweise originalgetreu reproduziert werden und in den vom Lizenznehmer erstellten Kopien enthalten sind.

6. Schutz der SCO Software

Allgemein. Außer es wird in dieser Vereinbarung ausdrücklich erlaubt, darf der Lizenznehmer nicht:

  1. die SCO Software zerlegen, dekompilieren oder anderweitig zurück entwickeln, oder

  2. abgeleitete Arbeiten erstellen, die auf der SCO Software basieren, oder

  3. die SCO Software vermieten, verleasen, weiter lizensieren, verteilen, übertragen, ändern oder mit anderen gemeinsam nutzen, oder

  4. einer dritten Partei erlauben, auf die SCO Software zuzugreifen oder sie zu benutzen, oder

  5. die SCO Software ändern (einschließlich jeglicher Löschung von Code aus der oder Hinzufügung von Code zur Software).

7. Beschränkte Gewährleistung

  1. Medien und Dokumentation. SCO gewährleistet, dass, wenn die SCOoffice Mail Server Medien oder die gedruckte Dokumentation, falls vorhanden, die von SCO geliefert werden, bei der Lieferung beschädigt sind oder sich in einem physikalisch fehlerhaften Zustand befinden, und wenn diese an SCO (frankiert) innerhalb von 30 Tagen nach Kaufdatum zurückgesandt werden, SCO dem Lizenznehmer kostenlos Ersatz liefert.

  2. SCO Software. SCO liefert keine Gewährleistung für die SCOoffice Mail Server Software. Die Software wird ohne Mängelgewähr geliefert, ohne Zusicherung jeglicher Art und ohne garantierten Support für den Benutzer.

  3. GPL Software, Artistic License Software und Other License Software. Entsprechend der allgemeinen öffentlichen GNU-Lizenz, der Artistic License und den Lizenzen für die Other License Software gibt es keine Gewährleistung, die für GPL Software, Artistic License Software oder sonstige Software gilt.

8. Haftungsausschluss und Beschränkungen

  1. Ausschluss von Gewährleistungen. SCO ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG, VERSPRECHEN ODER ZUSICHERUNG, AUSSER DIE IN DIESER VEREINBARUNG AUSDRÜCKLICH DARGELEGTEN.

    AUSSER WENN AUSDRÜCKLICH HIERIN GARANTIERT, WIRD DIE SCO SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR GELIEFERT, D.H. OHNE GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG JEGLICHER ART.

    GPL SOFTWARE UND ARTISTIC LICENSE SOFTWARE WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR GELIEFERT, D.H. OHNE GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG JEGLICHER ART. SCO SCHLIESST DIE HAFTUNG UND ALLE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, AUCH UNEINGESCHRÄNKT DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER NICHT-VERLETZUNG GEWERBLICHER SCHUTZRECHTE, DER MARKTGÄNGIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. SCO GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE DIE ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ERFÜLLT ODER DASS SIE FEHLERFREI IST ODER DASS SIE UNTERBRECHUNGSFREI LÄUFT.

    DIESE VEREINBARUNG GIBT DEM LIZENZNEHMER BESTIMMTE RECHTE. DER LIZENZNEHMER KANN JE NACH STAAT/RECHTSSPRECHUNG WEITERE RECHTE HABEN.

  2. Haftungsbeschränkung. DIE GESAMTE HAFTUNG VON SCO, DIE AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER AUS DER SOFTWARE (UNABHÄNGIG VON DER FORM DER KLAGE ODER DER FORDERUNG - Z. B. VERTRAG, GEWÄHRLEISTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG, GEFÄHRDUNGSHAFUNG, PFLICHTVERLETZUNG UND/ODER ANDEREM) ENSTEHT, IST AUF DIE GESAMTZAHLUNG DURCH DEN LIZENZNEHMER FÜR DEN KAUF DIESER SCOOFFICE MAIL SERVER LIZENZ BEGRENZT. SCO ÜBERNIMMT IN KEINEM FALL DIE VERANTWORTUNG FÜR SPEZIELLE, NEBEN-, FOLGE-, INDIREKTE ODER VERSCHÄRFTE SCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENEN GEWINN, ERTRAG, VERLUST VON DATEN ODER PROGRAMMEN, AUCH WENN SCO AUF DIE MÖGLICHKEIT AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. DA EINIGE STAATEN/RECHTSSPRECHUNGEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG NICHT ERLAUBEN, GILT DIE OBIGE EINSCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT.

  3. Verantwortung für Entscheidungen. Der Lizenznehmer ist verantwortlich für die basierend auf der Software getroffenen Entscheidungen und ausgeführten Aktionen.

  4. Nicht beteiligte Parteien. Die Führungskräfte, Mitarbeiter und Anteilseigner von SCO sind keine Parteien dieser Vereinbarung und haben keine Verpflichtung oder Haftung gegenüber dem Lizenznehmer in Bezug auf diese Vereinbarung oder die Software.

9. Alleiniger Rechtsbehelf und Zuweisung des Risikos

DER ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSBEHELF DES LIZENZNEHMERS WIRD IN DIESER VEREINBARUNG DARGELEGT. Diese Vereinbarung legt eine gegenseitig vereinbarte Zuweisung des Risikos fest, die sich in den Lizenzgebühren widerspiegelt.

10. Support

Nichts in dieser Vereinbarung berechtigt den Lizenznehmer zu Support, Wartung oder neueren Versionen oder der Verteilung irgendeiner Software. Der Lizenznehmer kann sich an SCO wenden, um die Verfügbarkeit von Support, Wartung und neuen Versionen und Distributionen der Software zu erfahren und die Gebühren und die Zahlungs- und Lieferbedingungen, die hierfür gelten.

11. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Staates Utah und der Vereinigten Staaten von Amerika, ohne dass die Konflikt- oder Rechtswahlprinzipien gelten. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, die Anwendung der "United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods" für diese Vereinbarung auszuschließen. Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien werden ausschließlich bei den Gerichten des Staates Utah oder den Bezirksgerichten des Bundes innerhalb von Utah ausgetragen. Die Parteien erklären sich damit einverstanden und unterwerfen sich dieser ausschließlichen Rechtssprechung und diesem Gerichtsstand.

12. Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft und die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und kann nur durch ein schriftliches, von beiden Parteien unterschriebenes Dokument geändert werden. Kein Lieferant, Vertragshändler, OEM, VAR, Wiederverkäufer, Händler, Einzelhändler, Verkäufer oder eine andere Person ist von SCO autorisiert, diese Vereinbarung zu ändern oder irgendwelche Gewährleistungen, Zusicherungen oder Versprechen zu machen, die sich von den Gewährleistungen, Zusicherungen und Versprechen dieser Vereinbarung unterscheiden oder diese ergänzen.

13. Beendigung

Die Lizenz endet automatisch, wenn der Lizenznehmer wesentliche Punkte dieser Vereinbarung verletzt. Nach Beendigung dieser Lizenz, beendet der Lizenznehmer die Verwendung der SCO Software und zerstört alle Kopien der SCO Software, die sich im Besitz oder im Einflussbereich des Lizenznehmers befinden, und sendet die SCO Software Original-Medien und die Dokumentation, falls vorhanden, an SCO zurück.

14. Behördenbenutzer

"US-amerikanischer Behördenbenutzer" bedeutet eine Behörde oder Rechtsperson der Regierung der Vereinigten Staaten. Wenn der Lizenznehmer ein Behördenbenutzer ist, gilt Absatz (14). Die SCO Software ist ein "kommerzieller Artikel" gemäß Begriffsdefinition in 48 C.F.R. 2.101 (Oct. 1995), der aus "kommerzieller Computersoftware" und "Dokumentation für kommerzielle Computersoftware" besteht, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.312 (Sept. 1995) verwendet werden. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.312 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (June 1995) erwerben alle US-amerikanischen Behördenbenutzer die SCO Software nur mit den hierin dargelegten Rechten. Die SCO Software (einschließlich der damit verbundenen Dokumentation) wird US-amerikanischen Behördenendbenutzern folgendermaßen geliefert: (a) nur als kommerzieller Artikel; und (b) nur gemäß dieser Vereinbarung.

15. Exportgesetze

Der Lizenznehmer darf Software nicht exportieren, offenlegen oder verteilen, wenn dies die anwendbaren Gesetze und Vorschriften, einschließlich die Exportgesetze und Vorschriften der Vereinigten Staaten, verletzt. Er muss diesbezügliche Gesetze und Vorschriften einhalten.

16. Auslegung

Bei der Auslegung und der Deutung dieser Vereinbarung gilt keine Regel der strengen Auslegung gegen eine der Parteien.

17. Salvatorische Klausel

Falls eine der Vorschriften dieser Vereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar ist oder mit einem anwendbaren Recht im Konflikt steht, soll eine solche Vorschrift so ausgelegt, eingeschränkt oder verändert werden, dass die Ungültigkeit oder nicht Durchsetzbarkeit oder der Konflikt mit dem anwendbaren Recht beseitigt wird. Alle anderen Vorschriften dieser Vereinbarung bleiben unverändert gültig.